Kennzeichnung

Alle Hunde müssen seit 01.03.2012 gechippt sein.

Der Halter eines Hundes ist seit dem 01.03.2012 verpflichtet seinen Hund dauerhaft und unverwechselbar mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Auszug aus Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, Thüringer Innenministerium.

Falls Ihr Hund noch nicht gechippt ist, können wir ihn rasch und unkompliziert kennzeichnen. Zudem besteht die Möglichkeit Ihr Tier bei TASSO registrieren zu lassen.

Rufen sie uns an, gern machen wir einen Termin mit Ihnen. Ihre Tierarztpraxis Dr. L.Hoffmann in Gotha.